Steuererklärung einreichen

Sie können die Steuererklärung nur Online einreichen. Für die Online-Einreichung werden die Belege ebenfalls in eTax Uri hochgeladen. Siehe dazu die Anleitungen unter der Rubrik Belege hochladen

Und so funktioniert es:

  1. Nachdem Sie die Belege hochgeladen haben und alle Fehler/Meldungen unter der Glocke (oben rechts) beseitigt wurden, kehren Sie zur Übersichtsseite von eTax zurück und klicken Sie auf Vorschau und Einreichung.
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  2. Scrollen Sie ganz nach unten und wählen Sie Prüfen & Einreichen.
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  3. eTax visualisiert sicherheitshalber nochmals alle Rubriken, für welche Sie noch keine Eingaben getätigt haben. Prüfen Sie die Liste und klicken Sie allenfalls auf eine Rubrik, falls Sie noch Eingaben zum entsprechenden Thema tätigen möchten. 
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    Wenn Sie alles ausgefüllt haben, scrollen Sie ans Ende der Checkliste.

  4. Bei der Online-Einreichung müssen vor der Übermittlung alle notwendigen Belege hochgeladen werden. Falls Ihnen noch Belege fehlen oder Sie andere Fehlermeldungen haben, zeigt eTax.UR die Fehlermeldungen an. Klicken Sie in diesem Fall auf Bearbeiten, um die Belege hochzuladen oder Korrekturen vorzunehmen.
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  5. Wenn nun alle Belege komplett sind und keine Fehlermeldungen mehr vorhanden sind, klicken Sie auf Steuererklärung einreichen - Ihre Steuererklärung wird nun online eingereicht:
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    Auf der folgenden Bestätigungsseite können Sie die finale Steuererklärung, die Übermittlungsquittung sowie die Belege als PDF-Datei herunterladen. Die Daten bleiben online gespeichert und können jederzeit eingesehen werden.
    Um die PDFs herunterzuladen, klicken Sie auf die obere Hälfte bzw. auf das Bild.

    Die PDF-Dateien werden direkt geöffnet und werden in Ihrem Download-Ordner auf dem Computer gespeichert. Die Dateien können im Download-Ordner auch geöffnet werden.

    Falls Sie noch Änderungen an der Steuererklärung machen möchten, haben Sie ab jetzt 72 Stunden Zeit. Wenn Sie Änderungen an der Steuererklärung vornehmen, müssen Sie diese erneut einreichen. 72 Stunden nach der erstmaligen Einreichung gilt die Deklaration als eingereicht und wird dem Steueramt zur Veranlagung zugeführt. 
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